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1. Mitteleuropa - S. 98

1911 - Leipzig : List & von Bressensdorf
§ 95 Wie Deutschland vor feinden geschützt wird. 98 König ernannt, zum Teil sind es die Bürgermeister der größten Städte, die Ver- treter der Universitäten usw., auch die königlichen Prinzen gehören zum Herren- haus. Herrenhaus und Abgeordneteichaus beraten für sich. Sind sich beide Häuser auch über ein Gesetz einig geworden, so wird es doch erst gültig, wenn der König es genehmigt. — Die obersten Beamten des Königs heißen Minister. — An der Spitze jeder der 12 preußischen Provinzen steht ein Ob er Präsident. Die Provinzen werden in Regierungsbezirke eingeteilt. (Die meisten Regiernngs- bezirke hat die Provinz Hannover, nämlich 6; Schleswig-Holstein bildet nur einen Regierungsbezirk.) An der Spitze eines Regierungsbezirks steht der Regiernngs- Präsident. Jeder Regierungsbezirk wird in Kreise eingeteilt (im ganzen 577). Jeder Landkreis wird durch einen Land rat verwaltet. (Wo wohnt unser Oberpräsident? Präsideut? Landrat?) Wie Deutschland vor Feinden geschützt wird. (Heer, Flotte, Festungen.) Jeder Staat muß sich vor feindlichen Angriffen schützet:. Wir Deutschet! haben dazu gauz besondere Veranlassung, denn wir wohnen in der Mitte Europas, können also von allen Seiten angegriffen werden. Das ist auch mehr als einmal geschehen (Siebenjähriger Krieg, Dreißigjähriger Krieg). Im Süden habe» wir etwas Schutz durch die Alpen, im Norden durch die See, aber im Osten und Westen siud die Grenzen offen. — Zu unferm Schutze halten wir zunächst ein großes Heer. Es zählt im Frieden reichlich 600 000 Mann. (Fast ebenso groß ist das französische Heer; das russische ist doppelt so groß.) Die Fußsoldaten heißen In- fanteristen, die Soldaten zu Pferde Kavalleristen (z. B. Husaren, Ulanen, Dragoner), die Soldaten bei den Kanonen Artilleristen. Die Infanteristen (und die Fahrer bei der Artillerie) dienen 2 Jahre, die übrigen Soldaten 3 Jahre. Alle werden im ganzen 7 Jahre zum Heer gerechnet. Später gehören sie zur Landwehr. Im Kriege können gleich 2x/2 Millionen Soldaten ausgestellt werden. Damit ein siegreicher Feind nicht ungehindert vordringen kann, werden Festungen gebaut, ganz besonders an den Grenzen (siehe bei Straßburg, § 75). Wir kennen im Westen die Festungen Straßburg, Metz, Mainz und Cöln, im Osten Königsberg, Danzig, Posen, Thorn, Küstrin; ferner Magdeburg, Ulm, Ingolstadt. Um uns auch zur See verteidigen zu können, haben wir viele Kriegsschiffe gebaut. Dafür hat ganz besonders unser jetziger Kaiser, Wilhelm Ii., gesorgt. Wir haben jetzt 32 große Kriegsschiffe. Ebensoviel hat auch Frankreich; England dagegen besitzt 72. Unsere neuesten und größten Schiffe heißen: Nassau, West- falen, Rheinland. Unsere größten Kriegshäfen find Kiel und Wilhelms- Häven.

2. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 99

1910 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
ü. Napoleons Militärdespotismus 1799 — 1812. 99 trajisiert, alle Volksbeamte wurden abgeschafft und durch Staatsbeamte ersetzt, die Präfekten an der Spitze der Departements, die Unterpräfekten an derjenigen der Arrondissements und die Maires an der Spitze der Ortsgemeinden. In die Steuerverhältnisse kam strenge Ordnung, nachdem die Finanzverwaltung der Republik mit einem völligen Bankerott geendet hatte. Diese Verfassung, in der das Wahlrecht des Volkes und die parlamentarische Gesetzgebung beseitigt, aber auch der Feudalismus und das Privilegienwesen abgeschafft war, eine straffe demokratische Monarchie, entsprach den damaligen Bedürfnissen der Nation, die nach dem Zusammenbruch in der Revolution vor allem nach der Gewährleistung des Ertrages ihrer Arbeit durch eine starke Regierung verlangte, y "N.[ ~ Ma$Jl !]■ j 2. Der zweite Koalitionskrieg und Deutschlands Erniedrigung, a) Der zweite Koalitionskrieg 1799—1801. Die zweite § 84. Koalition war ein Werk William Pitts. Sie bestand aus England, Österreich, Rußland, wo Katharinas Ii. Sohn Paul I. regierte (1796 —1801), und mehreren deutschen Staaten. Der Krieg begann 1799 mit der Verjagung der Bourbonen aus ’ >■ Neapel und der Errichtung der Parthenopeischen Republik <Parthenope ist ein alter Name von Neapel). Erst nach dem Ausbruch der Feindseligkeiten in Deutschland, wo die Franzosen zurückgeworfen wurden, löste sich der Rastatter Kongreß ■auf; bei der Abreise wurden die französischen Gesandten überfallen und zwei von ihnen ermordet. Des 70jährigen, aber jugendfrischen Suworow Siege in Oberitalien im Sommer 1799 stürzten hier die Herrschaft der Franzosen; in Neapel wurden die Bourbonen wiedereingesetzt, und Nelson befleckte seinen Ruhm durch grausame Rache. Nun aber entstand zwischen Franz Ii. und Paul I. eine Verstimmung. Infolgedessen wurde Suworow aus seiner Siegeslaufbahn abberufen, und Paul I. verließ die Koalition. Da griff Bonaparte ein. Nach einem schwierigen Zuge über den Großen St. Bernhard errang er am 14. Juni 1800 bei Marengo (sö. von Alessandria) durch das rechtzeitige Eingreifen Desaix’ (-}-) und die Tapferkeit Kellermanns über den tüchtigen 7*

3. Geschichte der neuesten Zeit - S. 3

1912 - Frankfurt a.M. [u.a.] : Diesterweg
Die Besiedlung des nordamerikanischen Bodens. I lasbi. 3 entsprechen, dem christlichen Glauben nicht widerstreiten und die Bewohner jener Lnder unserer Herrschast nicht entziehen sollen." Demgem gaben sich die sieben Neu-England-Staaten und die sdwrts von ihnen liegenden mittleren Kolonien selber ihre Ge-setze und zahlten fast nur sinnbildliche Abgaben: Pennsylvanien jhrlich zwei Biberfelle, Maryland zwei Pfeile. Hier erwuchs das neue Volk der Amerikaner (9)ankees") aus Englndern mit einem Zusatz von Hollndern und besonders Deutschen, die man gemeinsam mit dem Namen Dutch bezeichnete. Pennsylvanien ist als halbdeutscher Staat in die Union eingetreten. In Freundschaft, meist jedoch in blutigen kmpfen mit den In-dianern drangen die weien Männer" immer tiefer in den Urwald ein. So stieen sie auf die Franzosen: Missionare von der Gesellschaft Jesu" und unternehmende Kaufleute hatten hier im Westen Fu gefat; im Jahr des Friedens von St. Eermain befuhr das erste europische 1679 Schiff den Erie-See, und drei Jahre spter segelte sein Erbauer, der ver-wegene La Salle, den ganzen Mississippi hinunter: er nahm das unermeliche Strombecken in Besitz und nannte es seinem König zu Ehren Louisiana. Aber der dem Eifer der Heidenbekehrung versumten die Franzosen, das Land durch Bauern zu bevlkern, und verhinderten huge-nottische Niederlassungen. Andere franzsische Siedelungen lagen an den Kanadischen Seen und den Lorenzostrom entlang. Die Rothute", deren Iagdgrnde zwischen den Machtgebieten der Englnder und Franzosen lagen, kamen sich vor wie ein Tuch zwischen den beiden Armen einer Schere. 5. Anfnglich waren die Franzosen siegreich. Aber im Jahr 1758 nahmen die Englnder im Ohiotal das Fort Duquesne ein, das sie nun nach ihrem groen Minister Pittsburg nannten; in diesen Kmpfen erschien zuerst George Washington als Anfhrer virginischer Hinter-wldler. Die Schlacht bei Quebec kostete den Franzosen Kanada, das sie wenige Tage vor dem Hubertusburger Vertrag im Frieden zu Paris 1763 an England abtraten. Zehn Jahre spter verlor England seine eigenen Kolonien. b) Der Freiheitskampf der Amerikaner (17761783). 1. Die Kolonisten waren lngst unzufrieden, weil das englische Par-lament ihr Land nur zum Vorteil der englischen Industrie verwaltet sehen wollte; ihr sollte es die Rohstoffe liefern, die Fabrikate abkaufen: die Kolonisten durften kein eigenes Grogewerbe haben, ihr Eisen nicht selbst verarbeiten, nur mit England Handel treiben, den westindischen Zucker nur von England beziehen. Nun aber schritt die englische Regierung, um die Kosten des Kriegs und der Verwaltung zu decken, zu einer gelinden Be- 1*

4. Andeutungen für den vorbereitenden Unterricht in der allgemeinen Geschichte - S. 134

1835 - Stendal : Franzen und Große
134 war er einer der ersten, welche in den Friedenszustand zu- rüektratcn (1795). Der Staat gewann unter ihm an Aus- dehnung durch den Anfall der fränkischen Stamm - Fürsten- thümer des Hauses (1792) und durch die Erwerbung von Süd- und Neu-Ostpreußen (1793 und 1795). 36. Seinem Sohne, Friedrich Wilhelm 111., wuchsen zunächst für die an Frankreich überlassenen Besitzun- gen am linken Rheinufer beträchtliche Entschädigungen in Deutschland zu (1803), indem M ü n st e r, P a d e r b o r n, H i l d es h ei m, Ei eh s fe l d und Erfurt, N o r d h a u s c n, Mühlhausen, Goslar u. a. preußische Länder wurden. Aber bald gingen durch einen unglücklichen Krieg gegen Frankreich (s. oben S. 31.) im Frieden zu Tilsit (1807) nicht nur alle neueren Erwerbungen in Deutschland und Polen, sondern auch sammtliche altere Besitzungen bis zum linken Ufer der Elbe verloren, und cs traf die dem König verblie- benen sechs Jahre hindurch (1807—1813) ein beispiellos bar- tes Geschick. Aber durch den Druck, so wie durch die weisen Anordnungen des Königs, wurde die Kraft der Nation ge- stählt, die nach den Niederlagen des großen französischen Heeres in Rußland sich auf den Ruf des Königs, erhob, und im Bunde mit Rußland (1813), bald auch mit Ostreich, nicht nur die früher preußischen Provinzen wieder vereinte, son- dern auch andern Ländern zu der lange entbehrten Unabhän- gigkeit verhalf, und den Ruhm des preußischen Namens aufs neue glorreich befestigte (Vergl. oben S. 33.). 37. Preußen verdankt diesen Siegen seine neu und fester begründete Selbstständigkeit, einen gesicherten Friedenszustand und eine Anzahl trefflicher Länder, die durch die Bcstimmun- gen des Congrcsscs zu Wien (>815) und des zweiten Pariser Friedens ihm zu Theil geworden sind. Es gehören dazu, außer dem Großherz. Posen, das Herz. Sachsen, die Herz. Wcstphalen, Berg und Jülich, das Großherz. Nicderrhein, und mehrere andere kleinere Besitzungen. Mit der äußern Erweiterung der auch in Rücksicht der Bevölkerung imnier wachsenden Monarchie dielt die innere Verbesserung gleichen Schritt. Eine neue Eintbeilung des gesamniten Staatsge- biets in 10 (spater 8) Provinzen wurde (1816- gemacht. Mit 7 derselben trat der König zun, deutschen Bunde. Heer, Staats- und Landesverwaltung erfuhren zweckmäßige Verän- derungen ; in den einzelnen Provinzen wurden die Landstände zu berathenden Versammlungen berufen; für allscitige Bil- dung wurde durch höhere und niedere Lehranstalten mit aus- nehmender Freigebigkeit und Weisheit gesorgt.

5. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 175

1852 - Koblenz : Bädeker
Friedrich Wilhelm Iii. Reorganisation des Staates. 173 ehe die Preußen Antheil am Kriege nehmen konnten, war dieser schon entschieden durch die Schlacht bei Austerlitz. Deshalb diktirte Napo- leon auch dem Könige von Preußen harte Friedensbedingungen: er mußte Ansbach an Baiern, Cleve und Neufchätel an Frankreich über- lassen (vgl. S. 136) und dafür Hannover annehmen ohne Englands Zustimmung. Als endlich Napoleon in Unterhandlungen mit dem britischen Cabinet die Rückgabe Hannovers in Aussicht gestellt hatte, entschied dies treulose Verfahren den König für den Krieg, s. §. 32,1. Seit dem unglücklichen Jahre 1807 erhielt die innere Verwal- tung des Staates eilte Menge wesentlicher Verbesserungen. Schon unter des Freiherrn von Stein kurzem Ministerium (1807—1808) wurde mit Abschaffung der Erbunterthäiligkeit der letzte Rest der Leibeigenschaft vernichtet. Noch durchgreifender war die Umgestaltung der innern Verwaltung, seitdem Hardenberg als Staatskanzler (1810—1822) dieselbe leitete. Sie begann (1810) mit einer neuen Anordnung des Steuerwesens, indem die bisherige Steuerfreiheit adeliger Besitzungen aufgehoben, die Binnenzölle abgeschafft, die Akzise (von 2000 Gegenständen, die sie ehemals umfaßte, auf etwa 20) beschränkt, völlige Gewerbefreiheit gestattet wurde. Die freigeworde- nen (früher erbunterthäuigen) Bauern-Familien erhielten gegen Ab- tretung eines Theiles ('/* bis V?) der bisher von ihnen bebauten Ländereien an die Gutsherren das Uebrige als freies Grundeigen- thum. Die Theilnahme Preußens an denl Feldzuge Napoleon's ge- gen Rußland s. S. 143 und an dem Befreiungskämpfe in den I. 1813—15 s. S. 144 ff. Der Errichtung der Landwehr und des Landsturms (nebst der Stiftung eines eisernen Kreuzes) folgte bald (1814) die allgemeine Verpflichtung aller Waffenfähigen zum Kriegsdienste. Nachdem durch den Wiener Kongreß der Besitzstand des Staates festgestellt worden war, erhielt derselbe seine Eintheilung in 10 (später 8) Provinzen, 28 (später 25) Regierungsbezirke, und in 345 (später 335) laud- räthliche Kreise. Die schon früher beschlossene Einsetzung des Staats- rathes als höchste berathende Behörde kam zur Ausführung (1817), die Verwaltung des Schatzes, so wie die der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten erhielten besondere Ministerien, die protestantische Kirche eine Synodal-Verfassung und die Vereinigung der lutherischen und reformirten Confession zu einer evangelischen Kirche wurde eingeleitet, während ein (von Niebuhr unterhandeltes und von Hardenberg in Rom abgeschlossenes) Concordat mit dem

6. Naturgemäßer Unterricht in der Erdkunde - S. 176

1846 - Aachen : Benrath
176 schen nur die Vornehmer» und Begüterten; in Demokratieen alle Bürger. Wenn Staaten, wie : Holland, Dänemark, Frankreich, Rußland, England, anch in andern Erdtheilen Länder besitzen, welche sie durch Entdeckung, Eroberung, Ankauf rc. an sich gebracht haben, so werden diese Nebenländer, jene aber das Hauptland genannt. Solche Nebenländer werden durch Uebersiedelungen und Einwanderungen von Bewohnern des Haupt- oder Mutterlandes mehr und mehr bevölkert und die Eingebornen (Urbewohner) des- selben allmählig zurückgedrängt, oder falls sie sich nicht gutwillig unterwerfen, gänzlich aufgerieben. Die Sprache, Religion und Staatsverfasinng des Hauptlandes werden daselbst eingeführt und nach und nach die des Mutterlandes. Sie werden deßhalb auch Töchterstaaten, Pflanzorte, Colonieen und Ansiedelungen genannt. 16. Die Staaten sind gewöhnlich in mehrere kleine Landestheile, in Provinzen, Cantone, Departenients oder Kreise getheilt, zu deren Verwaltung der Laudesfürst hohe Staatspersonen, Präsiden- ten, Gouverneure, Chefs eingesetzt hat. Der Preußische Staat oder das Königreich Preußen ist in 8 Provinzen, jede Provinz wieder in 2— 5 (das ganze Königreich in 25) Regierungsbe- zirke, jeder Regierungsbezirk in 6—15 Kreise und jeder Kreis wieder in Bürgermeistereien eingetheilt. Die Provinz wird durch einen Ober-Präsidenten, der Regierungsbezirk von einen, Chef-Präsidenten, der Kreis von einem Landrathe, und die Bürgermeisterei von einem Bürgermeister verwaltet. 17. Zur Handhabung der innern und äußern Ruhe und Sicher- heit bedarf jeder Staat einer Kriegsniacht, welche in eine See- und Landmacht zerfällt. Eine Seemacht unterhalten nur dieje- nigen Staaten, welche mehr oder weniger von, Meere bespült werden und meist noch überseeische Besitzungen haben, die von, Hauptlande getrennt liegen. Die Landmacht besteht ans Infan- terie, Kavallerie, Artillerie, welche größtentheils in Festun- geu stationiren; die Seemacht bedarf der Kriegsschiffe, beniannt mit Seesoldaten und Matrosen, und bewaffnet mit Kanonen und sonstigen Waffen. Die Kriegsschiffe, welche 50—120 Kanonen führen, heißen Linienschiffe, die aber weniger, etwa 20—40 an

7. Neuere Geschichte von 1648 - 1888 - S. 42

1901 - Leipzig : Teubner
42 I. Begründung des brandenburgisch-preußischen Staats. entstand jetzt die Gefahr, daß sich hier die Russen, deren Heer der Zar auf 50000 Mann verstärkte, festsetzten. Sie wurde aber durch den Druck der Tripelallianz (zwischen England, Frankreich und den Niederlanden) beseitigt (1717). — Karl Xii. suchte sich für den Verlust der Ostseeprovinzen durch die Eroberung des damals dänischen Norwegen zu entschädigen, fand aber bei der Belagerung der Zitadelle Frederik st en Karl Xu. fällt bei Fredmkshald (sö. v. Kristiania) durch eine Kugel seinen Tod. Lor Frederiksten ii.dez.i7i8. 6. Die Friedensschlüsse zu Stockholm und Nystad. Der schwedische Adel riß jetzt durch den Reichstag wieder alle Gewalt an sich und verwandelte die absolute Monarchie in ein Wahlkönigtum. Das Friedens- erschöpfte Reich sah sich zu einer Reihe von verlustreichen Friedensschlüsse. schlüssen gezwungen, die seine Großmachtstellung vernichteten. An Han-voi^Hannover nover, dessen Kurfürst Georg I. nach dem Tode der Königin Anna England i7i4 öon England als Enkel der Gemahlin Elisabeth des Winterkönigs und n9cm ' als Urenkel König Jakobs I. den englischen Thron bestiegen hatte, trat es gegen eine Entschädigung von einer Million Thlr. die Herzogtümer Preußens Bremen und Verden ab (1719). Friedrich Wilhelm I., von England Frieden zu un^ dem Kaiser zum Frieden gedrängt, erhielt außer Stettin nur Vor-Stockholm 1720. pommeru bis zur Peene und mußte hierfür obendrein zwei Millionen Thaler bezahlen (1720). Das Hans Holstein-Gottorp mußte seinen Schleswig dem schleswigschen Besitz an Dänemark abtreten, und indem nun ganz Schleswig Königsgesetz widerrechtlich dem dänischen Königsgesetz von 1665 unterworfen wurde, unterworfen, das nach dem Aussterben der männlichen Linie des Königshauses die in den Herzogtümern nicht erbberechtigte weibliche Linie zur Herrschaft berief, bereiteten die Dänen die gewaltsame Einverleibung Schleswigs in Dänemark vor. Rußland erhielt, nachdem seine Flotte wiederholt Friede von die schwedische Küste verheert hatte, im Frieden von Nystad (in Fimt-srufiffi rni land, nw. v. Äbo) Livland, Esthland, Jngermanland und Karelien (Landschaft zwischen dem Lädoga- und dem langgestreckten finnischen Pistaja-See). In schwedischem Besitze blieben die Stadt Wismar, Vorpommern nördlich der Peene, die Insel Rügen und Finnland. § 13. Rußland un- Österreich nach dem nordischen Kriege. Peters d. Gr. l. Peters d. Gr. fernere Reformen und Eroberungen, sein Reformen. Tod und seine Nachfolger. Peter d. Gr. fuhr mit der umfassendsten Thätigkeit fort, das russische Staatswesen nach europäischem Muster umzugestalten. An die Spitze der Heeres-, Finanz- und Gerichtsverwaltung stellte er den Senat. Zu seinen Mitgliedern gehörten die Vorsitzenden der zehn Regierungskollegien, welche mit fest abgegrenzten Befugnissen die Verwaltung der Provinzen leiteten. An dieser nahm eine Vertretung des Adels Begründung (Landschaftsrat) beratenden Anteil. — Die Verwaltung des Kirchenvermögens übergab er einer staatlichen Behörde und übertrug die oberhirtlicheu Rechte

8. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 335

1868 - München : Lindauer
Bayern unter Maximilian Iv Joseph. 385 der Freiherr Friedrich von Hertling als Minister bestellt. Das Heerwesen stand unter einem Oberkriegs-Collegium, seit 1802 Militärdepartement genannt, wobei das Perso- nelle und die Armatur durch den Kurfürsten unmittelbar, dasuebrige durch den Kriegssustiz- und Kriegsökonomie- Rath besorgt wurde. Die oberste innere Verwaltung ging von drei Landes-Direktionen aus, der General-Landes - Direktion für Ober- und Niederbayern, der Landes- Direktion für Oberpfalz, Sulzbach und Leuchtenberg, der Land es-Direktion für Neuburg. Die Justiz stand in letzter Instanz unter dem Nevis or ium (seit 1802 „oberste Justiz st elle" genannt) in München, dann unter demhofrathe in München für den Regierungsbezirk München, ferner unter den Negierungen Landshut, Straubing, Burghau- sen, Amberg und Neuburg. Für die rheinischen Kur- lande bildeten die Regierung in Mannheim im Polizei- lichen, das Oberappellationsgericht und Hofrathö- Dicasterium zu Mannheim in der Justiz, die Hofkammer in Mannheim für die Finanzen die obersten Stellen. Aehnlich bestand in Jülich-Berg ein geheimer Rath, ein Ober- Appellationsgericht und ein Hosrathsdicasterium, ein geheimer Steuerrath und eine Hofkammer. Diestände für Jülich-Berg waren aus der Ritterschaft und den Hauptstädten. Für die niederländischen Besitzungen (Bergen op Zoom und zerstreute Herrschaften) bestand ein Gene - ral-Commissär in den Niederlanden, für die böhmischen Herrschaften eine Administration in Prag. Die gedeihliche Entwickelung dessen, was Max Iv gleich in der ersten Zeit seiner Regierung für die Wohlfahrt des Landes schuf, hinderte der bereits im Anfänge des Jahres 1799 aus- gebrochene Krieg gegen die französische Republik, zu welchem sich Rußland, Oesterreich und das deutsche Reich ver- einigt hatten. Gegen Oesterreich hatte den Kurfürsten Max Iv der geheime Artikel des Friedens von Campo Formio (17. Ok- tober 1797), in welchem Oesterreich ein Theil Bayerns bis an den Inn mit Einschluß der Stadt Wasserburg zugesichert erhielt, mit großem Mißtrauen erfüllt, und doch blieb für Bayerns Rettung nur das Eine übrig, an der Allianz mit Oesterreich festzuhalten, denn die nicht zahlreichen bayerischen Truppen waren unter die österreichischen vertheilt, der französische General Ber- nadette hatte bereits Mannheim überrumpelt und anderseits

9. Vaterländische Geschichte der neuesten Zeit - S. 29

1910 - Düsseldorf : Bagel
29 reich zur Angliederung der ändern europäischen Länder gradezu genötigt, und das Kaiserreich dehnte sich 1810 bereits bis Lübeck und bis Rom, damit möglichst alles wichtige Küstenland ihm zugehöre. Unter anderem Titel wurden auch die anderen Teile Europas von Spanien und von Kalabrien im Süden bis nach Kopenhagen und Memel im Norden diesem Gedanken dienstbar gemacht, und selbst das „verbündete“ Rußland, das sich erlaubte, englische Waren zuzulassen, festländische dagegen mit Zöllen zu belasten, trieb deshalb einem Krieg mit Frankreich zweifellos entgegen. Der anderen Anlässe (Oldenburg, Polen, Türkei) hätte es dazu kaum noch bedurft. Der Kampf mußte kommen und brach im Sommer 1812 auch wirklich aus. Unter den Ländern, die widerwillig Napoleons Befehlen folgten, war nur eins, das doch noch bewußt und plangemäß den Tag der Erhebung vorbereitete — Preußen. Oesterreich, welches bis dahin am hartnäckigsten den Widerstand gewagt, war 1809 so gründlich besiegt, daß ihm der Kampf durchaus verleidet war. Es dachte nicht mehr an offenen Widerstand. Anders war es mit Preußen. Es litt freilich noch unendlich an den Folgen des letzten Krieges. Aber nie hat sich die dem Volke innewohnende Kraft schöner gezeigt als jetzt, indem es nach so schwerem Fall sich wieder zu erheben versuchte. Sittlich wollte es wiedergeboren werden. „Werdet besser, so wird es besser!“ wurde die Losung. Stein entfesselte alle Kräfte des Volkes. Adel, Bürger und Bauern wurden davon betroffen. Die erbliche Untertänigkeit hörte auf; Lasten des Grundbesitzes wurden abgelöst, und durch die Befreiung der Scholle ein höherer Wert gegeben; damit wuchs von selber auch die Arbeitsfreudigkeit. Unter dem Gesetze der Freizügigkeit konnte jeder sich im Lande bewegen und das Gewerbe ergreifen, das seiner besondern Art am meisten entsprach. Der Gewerbefreiheit gemäß verschwand natürlich auch der Zwang der Zünfte, wie so manche andere Schranke (Mühlenzwang, Marktverkehr). — Der Adel verlor seine Vorrechte, auch Bürgerliche konnten Rittergüter erwerben und Offiziersstellen erhalten. Ganz besonders aber bekamen die Bürger ihren Anteil an der Städteverwaltung. Sie wählten die Stadtverordneten, diese den Magistrat. Den Bürgermeister ernannte die Regierung aus drei von der Stadtvertretung vorgeschlagenen Bewerbern. Sonst waren dies Ruhe-

10. Quellenbuch zur deutschen Geschichte von 1815 bis zur Gegenwart - S. 134

1906 - Leipzig [u.a.] : Ehlermann
Mit frohen, dankerfüllten Herzen gegen Gott, der uns den Sieg verlieh, traten wir den Rückweg an und fanden im Wagen nach sechsuuddreißigstündigem Wachen einen gesunden Schlaf. Meine Pferde hatten neun Meilen gemacht, der Rappe elf. Abends sechs Uhr dinierten wir bei Prinz Albrecht. Dann noch mußte die nötige Schreiberei besorgt werden. Ich habe Dir vorstehend eine Beschreibung der Wegnahme von Alfen gegeben, die keinen offiziellen Bericht, sondern die Anschauung eines Augenzeugen enthält, wobei die Darstellung immer an Frische gewinnt. Wenn Du glaubst, daß sie auch andere interessiert, so habe ich nichts dagegen, daß Abschriften genommen werden, in welchen einige Personalien weggelassen und ich nicht genannt werde. 64. Moltke an seinen Bruder Adolf. Berlin, den 20. Mai 1866. Ich benutze ein paar freie Augenblicke, um Dein Schreiben vom 16. d. M. zu beantworten und für Deine Teilnahme zu danken. Ja wohl ist es eine ernste Zeit. Der Krieg ist unvermeidlich. Ich glaube nicht, daß es in eines Menschen Hand liegt, ihn zu vermeiden. Die Geschicke Deutschlands werden sich jetzt vollziehen. Der Sonderungstrieb, welchen seit Tacitus die Deutschen bewährt haben, führt zur Entscheidung durch das Schwert. Es hat uns ein Ludwig Xi. gefehlt, der die Macht der Vasallen in Frankreich noch zur rechten Zeit zu brechen wußte. Es mag wohl wahr sein, was die österreichischen Blätter behaupten, daß zwei Großstaaten in Deutschland nebeneinander nicht bestehen können. Einer von beiden muß untergehen. Der Kampf wird furchtbar werden. Österreich hat gerüstet wie nie zuvor, und auch wir stellen unsere ganze Macht ins Feld. Jedenfalls zahlt Deutschland mit Provinzen rechts und links an seine Nachbarn.
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